AGBs Werkstatt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Werkstattbetriebes Werkstatt Rodeo Bike Co. GmbH (nachfolgend „Rodeo“) im Hinblick auf Reparatur- resp. Serviceleistungen und damit für die von seitens des Rodeo resp. seiner Mitarbeiter/innen durchgeführten Arbeiten an Fahrrädern, deren Teilen sowie hinsichtlich der Erstellung von Kostenvoranschlägen.

 

  1. Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Rodeo und dem Kunden im Rahmen des Werkstattbesuches und damit insbesondere das Rechtsverhältnis im Hinblick auf im vorgenanntem Betrieb vorgenommen Reparatur- resp. Serviceleistungen.

Im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit der vorliegenden AGB wird in den nachfolgenden Ausführungen der Einfachheit halber stets nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist damit immer mit eingeschlossen

 

  1. Einbezug der vorliegenden AGB

Die jeweils aktuellste Version der AGB des Rodeo ist auf der jeweiligen Homepage des Betriebes. Die vorliegenden AGB sind damit ausreichend in das Vertragsverhältnis zwischen Rodeo und seinen Kunden einbezogen.

Mit einer allfälligen Unterzeichnung der vorliegenden AGB bestätigt die der Kunde ergänzend, die AGB in der vorliegenden Form akzeptiert zu haben.

Die Geltung und damit der Einbezug abweichender und/oder ergänzender AGB des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn Rodeo diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

  1. Auftragserteilung

Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel resp. die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen Mitarbeiters vom Rodeo so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen wie der abgesprochene Termin werden im Werkstattauftrag erfasst und vom Kunden quittiert.

Soweit erforderlich, wird das vom Kunden überlassene Fahrrad ohne expliziten Auftrag desselben zusätzlich auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten gesichert

Soweit sich im Rahmen der Ausführungen von Service- resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten resp. Leistungen seitens Rodeo erforderlich sind, welche im Rahmen der Fahrzeugübernahme durch Rodeo nicht zu erwarten waren resp. vom Kunden nicht deklariert worden sind und kostenmässig 20% des Gesamtauftrages übersteigen, holt Rodeo für diese Arbeiten vorgängig telefonisch die Zustimmung des Kunden ein. Rodeo ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen und Probefahrten mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen.

 

  1. Preisangaben / Kostenvoranschlag

Auf Verlangen des Kunden vermerkt Rodeo im Werkstattauftrag die Preise und Ansätze ink. MWSt., die bei der Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten voraussichtlich zur Anwendung gelangen. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem werden die Arbeiten und Ersatzteile jeweils aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen. Rodeo ist an diesen Kostenvoranschlag für 10 Tage nach erfolgter Aushändigung gebunden und darf diesen – ohne vorgängige Zustimmung des Kunden – nicht um mehr als 20% überschreiten.

Wird aufgrund eines Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. Rodeo ist berechtigt, Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages dem Kunden zu berechnen, sollte der betreffende Auftrag letztlich nicht erteilt werden.

Ansonsten gelten die Preise und Ansätze, welche Rodeo gemäss separater Preisliste verrechnet, soweit eine solche Liste nicht vorhanden ist, gelten die ortsüblichen Preise und Ansätze.

 

  1. Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges

Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges, erfolgen diese auf seine eigene Rechnung und Gefahr.

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Aushändigung resp. Übermittlung der Rechnung abzuholen. Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt bei Rodeo, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nutzen und Gefahr betreffend das Fahrzeug gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf den Kunden über (so insb. auch im Hinblick auf Diebstahl und Beschädigung durch Dritte). Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber zum Geschäftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt,  ist Rodeo berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden außerhalb des jeweiligen Rodeo Bikeshops zu parken. Bei Abnahmeverzug kann der Rodeo ohne entsprechende vorgängige Mahnung des Kunden eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr pro Standtag berechnen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände des Rodeo verbleibt.

 

  1. Berechnung des Auftrages

In der Rechnung zuhanden des Kunden sind Preise oder Preisfaktoren für jeden technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufgeführt sind. Der Kunde ist verpflichtet, im Fall der teilweisen oder vollständigen Nichtbegleichung der Rechnung durch eine Versicherungsgesellschaft resp. ausbleibender Garantie- oder Kulanzzusage eines Lieferanten / Importeurs, gleich aus welchem Grund, den geschuldeten Betrag vollständig und auf erste Anforderung gegenüber Rodeo zu begleichen. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung eingefordert werden, ansonsten Rodeo von der Korrektheit derselben ausgehen darf.

 

  1. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Abnahme des Fahrzeuges und Aushändigung der Rechnung bar oder via EZ zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb dreissig Tage nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung resp. Übersendung der betreffenden Rechnung. Forderungen von Rodeo kann der Kunde mit eigenen Forderungen nur dann verrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder diesbezüglich ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht betreffend den zu bezahlenden Betrag kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit dieses auf Ansprüche aus dem Auftrag als solchen beruht. Rodeo ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung d.h. einen Kostenvorschuss zu verlangen. Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann der Rodeo nach Verfall des Zahlungsziels von dreissig Tagen ohne eine zusätzliche Mahnung einen Verzugszins von 5% vom Kunden einverlangen. Rodeo ist ebenso berechtigt, für übermittelte Mahnschreiben zuhanden des Kunden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00 pro Schreiben in Rechnung zu stellen.

 

  1. Sachmangel / Gewährleistung

Der Kunde hat nach der Übernahme des Fahrzeuges dasselbe umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zu überprüfen. Ansprüche wegen Sachmängel hat der Kunde beim ausführenden Rodeo spätestens innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme zu rügen und damit geltend zu machen, bei verdeckten Mängeln innerhalb von sieben Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten des betreffenden Mangels. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Arbeiten von Rodeo als genehmigt, sind damit jegliche Mängelrechte verwirkt. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm diesbezügliche Sachmängelansprüche nur zu, wenn der Kunde sich diese bei der Abnahme ausdrücklich vorbehält. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Fahrzeuges. Soweit ein fristgerecht gerügter Sachmangel vorliegt, der auf die Arbeiten resp. Leistungen des Rodeo zurückzuführen ist, steht Rodeo ein Nachbesserungsrecht zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb vornehmen lässt, fällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich dahin, Rodeo ist entsprechend auch nicht verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu vergüten. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Ausgewechselte Ersatzteile fallen in das Eigentum vom Rodeo.

 

  1. Haftung

Rodeo übernimmt keinerlei Haftung (weder vertraglich noch außervertraglich) ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist demnach – in gesetzlich zulässigem Umfang – ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist damit ebenso die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Gehilfen und Betriebsangehörigen von Rodeo für von ihnen durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit verursachten Schäden. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Rodeo, Gehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden. Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich seitens des Rodeo in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Es hat der Kunde demnach besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind. Soweit das dem Rodeo überlassene Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist und der Kunde beabsichtigt, dieses ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen, steht es Rodeo zu, die Aushändigung des Fahrzeuges zu verweigern.  Soweit der Rodeo das verkehrsuntaugliche Fahrzeug trotz Hinweis auf die fehlende Verkehrstauglichkeit auf Bitte des Kunden demselben aushändigt, erfolgt die Herausgabe unter Ausschluss der Haftung in gesetzlich zulässigem Umfang und damit auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden hin, ist diesem aufgrund des Hinweises des Rodeo bewusst, dass das Fahrzeug keinesfalls im betreffenden Zustand im Verkehr eingesetzt werden soll.

 

Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass im Auftrag desselben vorgenommene individuelle Veränderungen am Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung oder die Fahreigenschaften des Fahrzeugs zu verbessern (so beispielsweise eBike Tuning Kits) oder die Optik des Fahrzeuges zu verändern, die Werks- d.h. Fabrikgarantie beeinträchtigen resp. zum Verlust derselben führen können. Ebenso kann ein Tuning am Fahrzeug die Qualität des Fahrzeuges beeinträchtigen resp. aufgrund der erfolgten Leistungssteigerung zu Schäden am Fahrzeug und damit insbesondere Motor führen. In gesetzlich zulässigem Umfang wird folglich jegliche Haftung für Schäden wie Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschten Tuningarbeiten zurückzuführend sind, vollständig ausgeschlossen.

 

Soweit der Kunde Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien Rodeo überlässt mit der Aufforderungen, diese im Rahmen der Service- resp. Reparaturarbeiten zu verwenden, erfolgt die Verwendung derselben auf Risiko und Gefahr des Kunden hin, hat der Rodeo hinsichtlich Mängel an diesen Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien sowie durch diese Ersatzteile / Verbrauchsmaterialien herbeigeführten Schäden folglich nicht einzustehen – in gesetzliche zulässigem Umfang wird die diesbezügliche Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt / Retentionsrecht

Angebaute Zubehörs und Ersatzteile gehen erst mit vollständiger Bezahlung des betreffenden Kaufpreises in das Eigentum des Kunden über. Rodeo hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung (früherer oder aktueller) Forderungen aus durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen etc. das seitens des Kunden überlassene Fahrzeug im Sinne Art. 891 ff. ZGB zurück zu behalten. Soweit der Kunde die Ausstände auch nach dreimaliger Mahnung und entsprechendem in Aussicht stellen der Verwertung des betreffenden Fahrzeuges zur Tilgung der offenen Forderungen nicht bezahlt, steht dem Rodeo das Recht zu, das Fahrzeug freihändig zu versilbern ohne Einbezug des Betreibungsamtes. Der betreffende Verkaufserlös wird – nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten des Rodeo – dem Kunden ausgehändigt.

 

  1. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und der Kundenbefragung (einschliesslich telefonischer und anderer Kundenzufriedenheitsumfragen) sowie zu Marketingzwecken einschliesslich der postalischen und elektronischen Werbung (z.B. per Email) durch den Rodeo sowie im Falle des Markenbetriebs durch die Importeurin des Fahrzeuges und/oder autorisierter Partner/Dienstleister bearbeitet und verwendet werden dürfen. Der Kunde ist entsprechend damit einverstanden, dass seine Daten durch Rodeo entsprechend an die Importeurin und/oder autorisierter Partner/Dienstleister weitergeleitet werden. Die Daten werden ausschliesslich in Übereinstimmung mit den schweizerischen Bestimmungen zum Datenschutz verwendet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte.

 

  1. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB hat nicht die Ungültigkeit der AGB als Ganzes zur Folge. Weggefallene Bestimmungen und allfällige Lücken sind vielmehr unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der involvierten Parteien so zu füllen, dass der Zweck der AGB möglichst erfüllt wird.

 

  1. Änderung der AGB

Die vorliegenden AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages resp. Bestellung des Kunden gültigen Fassung. Rodeo behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und einseitig zu ändern. Die jeweils aktuellste Version wird auf der Homepage von Rodeo veröffentlicht.

 

  1. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Der Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche ist der Sitz Rodeo, soweit von Gesetzes wegen kein zwingender Gerichtsstand vorgesehen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz / Wohn Sitz im Ausland hat. Dem Rodeo steht es auch offen, den Kunden auch an deren Sitz / Wohnsitz zu belangen. Anwendbar ist ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder sonstiger internationaler Vereinbarungen.

 

 

AGBs Mietwerkstatt

 

  1. Vertragsgegenstand:

Der Vermieter stellt dem Mieter Räumlichkeiten, Montageständer und Werkzeug zur Reparatur von Fahrrädern gegen Entgelt zur Verfügung. Weiterhin stellt der Vermieter qualifiziertes Aufsichtspersonal, das in der sachkundigen Benutzung von Werkzeug und Maschinen beratend tätig werden kann. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Beratung über die Ausführung oder Zuverlässigkeit der geplanten Reparatur. Mit der Anmeldung mit dem Onlinetool auf der Rodeo Webseite, per Email oder der Zustimmung eines mündlichen Vertrages erkennt der Mieter diese AGB ausnahmslos an.

 

  1. Vertragsabschluss:

Der Mietvertrag kommt durch die Benutzung der Mietsachen durch den Mieter zustande. Der Mietvertrag kann jederzeit um weitere Leistungen erweitert werden. Es gelten die Preise der Mietwerkstatt die auf der Rodeo Webseite abgebildet sind. Der Mietvertrag endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe aller angemieteten Mietgegenstände sowie die Erteilung der Rechnung über den Mietzins. Das reservierte Zeitfenster ist in jedem Fall, auch bei vorzeitigem Abbruch oder Beendigung der Arbeiten zu bezahlen. Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, Handschuhe usw. bei gefährdenden Arbeiten zu tragen ist in der Verantwortung des Mieters. Jede Haftung wird abgelehnt.

 

  1. Pflichten des Vermieters:

Der Vermieter verpflichtet sich, alle Werkzeuge und Maschinen in einwandfreien Zustand zu übergeben. Sie müssen den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

 

  1. Pflichten des Mieters:

Der Mieter hat mit den angemieteten Werkzeugen und Maschinen sorgfältig umzugehen. Die geliehenen Werkzeuge sind ausnahmslos in der Rodeo Werkstatt zu nutzen. Bei abhanden gekommenen Werkzeugen oder die schuldhafte Beschädigung überlassener Werkzeuge und Betriebseinrichtungen, auch bei unsachgemäßer Bedienung, ist der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet. Den Anweisungen des Aufsichtspersonal ist unbedingt Folge zu leisten. Der jeweilige Arbeitsplatz ist sauber zu halten und Flüssigkeiten sind sofort aufzunehmen. Bei Arbeitsende sind Werkzeuge und Maschinen sauber abzugeben. Eingestellte Fahrzeuge sind durch den Mieter zu Versichern und gegen alle Risiken der Beschädigung selbst abzusichern. Es dürfen nur zwei Personen pro Arbeitsplatz arbeiten und die Begleitperson muss mindestens 18 Jahre alt sein. Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sachen selber verantwortlich. Der Mieter darf an seinem Fahrzeug keine Umbauten vornehmen, die gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. (z.B eBike-System Tuning)

 

  1. Haftungsausschluss:

Der Vermieter haftet nicht für die Arbeiten, die der Mieter an seinem Fahrzeug durchführt. Die Benutzung der Mietwerkstatt erfolgt auf eigene Gefahr. Eventuelle Beratungen durch das Aufsichtspersonal erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, gleichwohl unverbindlich und wird bei erhöhtem Aufwand in Rechnung gestellt. Der Vermieter übernimmt keine Aufsichtspflichten an eingestellte Fahrzeugen. Hat der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen auf einer nachgewiesenen schuldhaften Fehlberatung oder sonstigen in seinem Verantwortungsbereich begründeten Schaden aufzukommen, haftet der Vermieter soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit betroffen sind, nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Nimmt ein Mieter entgegen der Straßenverkehrsordnung Umbauten vor, so kann der Vermieter hierfür nicht haftbar gemacht werden. Die Benutzung der Mietwerkstatt erfolgt auf eigene Gefahr. Im Falle von Unfällen bleibt die Haftung des Vermieters beschränkt auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen.

 

  1. Zahlung:

Der Rechnungsbetrag für die Miete ist vor Verlassen der Werkstatt sofort fällig. Eine Aufrechnung des Mieters mit Ansprüchen gegen den Vermieter ist nur möglich, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Mietverhältnis beruht. Der Vermieter ist berechtigt, bei Mietbeginn eine entsprechende Vorauszahlung zu verlangen.

 

  1. Geltung weiterer Allgemeiner Geschäftsbedingungen:

Erwirbt der Mieter beim Vermieter Ersatzteile, Schmierstoffe o.ä., so gelten die Shop / Onlineshop AGBs. Gibt der Mieter beim Vermieter den Auftrag, eine Reparatur an dem Fahrzeug durchzuführen, so gelten hierfür Werkstatt AGBs für die Ausführung von Arbeiten an Fahrrädern und dem Erstellen von Kostenvoranschläge.

 

  1. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Der Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche ist der Sitz Rodeo, soweit von Gesetzes wegen kein zwingender Gerichtsstand vorgesehen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz / Wohn Sitz im Ausland hat. Dem Rodeo steht es auch offen, den Kunden auch an deren Sitz / Wohnsitz zu belangen. Anwendbar ist ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder sonstiger internationaler Vereinbarungen.

 

 

 AGB Onlineshop

  1. Bestellung

Der Vertragsabschluss kommt in dem Zeitpunkt zustande, wo die Kundin/der Kunde die Bestellung abschliesst und im Anschluss eine Auftragsbestätigung von Rodeo Bike Co. GmbH Shop erhält. Die Auftragsbestätigung erfolgt per E-Mail.

Wird nach der Auftragsbestätigung festgestellt, dass die Lieferung nicht vollständig erfüllt werden kann, da einzelne Produkte kurzfristig nicht erhältlich sind, teilt die Firma Rodeo Bike Co. GmbH dies der Kundin/dem Kunden vor der Auslieferung per E-Mail mit.

Schadenersatzansprüche wegen Fehlern in Abbildungen, Preisen und Texten oder wegen verspäteter und unterbliebener Lieferungen bleiben strikt ausgeschlossen.

  1. Lieferung

Wir liefern in der ganzen Schweiz und ins Fürstentum Lichtenstein mit der Post. Im Normalfall liefern wir die bestellten Produkte innerhalb der nächsten 1-3 Arbeitstage aus. Sind nicht alle Produkte der Bestellung lieferbar, kontaktieren wir den Kunden und es kann eine Teillieferung vereinbart werden. Fahrräder werden nach Absprache, montiert und eingestellt per Kurier ausgeliefert.

  1. Preise und Verfügbarkeit

Wir sind bemüht, unsere Preise so stabil und attraktiv wie möglich zu halten. Jedoch sind auch wir von Preisschwankungen seitens Lieferanten abhängig und passen diese, wenn immer möglich, sofort an. Dennoch sind alle abgebildeten Preise unverbindliche und können sich jederzeit ändern. Die Verfügbarkeit wird direkt mit unserem Lager abgeglichen. Für fehlerhafte Informationen zur Verfügbarkeit übernehmen wir keinerlei Haftung.

Alle Preise verstehen sich in CHF inkl. Mehrwertsteuer.

  1. Versandkosten

Sie haben die Sicherheit, dass Ihre Artikel zuverlässig, prompt und pünktlich bei Ihnen ankommen. Den Versandkostenanteil pro Lieferung beträgt CHF 12.-, ab einem Bestellwert von CHF 500.- entfallen die Versandkosten.

Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.

  1. Garantie

Grundsätzlich gewähren wir auf alle Artikel, exklusive Ernährungs- oder Ernährungsnaheprodukte, 2 Jahre Garantie ab Verkaufsdatum (mit gültigem Verkaufsbeleg).

  1. Qualitäts-Garantie

Bei Material- oder Herstellerfehlern reklamieren Sie bitte umgehend bei unserer Kundenbetreuung unter info@rodeobike.ch und schicken die defekte Ware innerhalb von 10 Tagen mit beigelegter Rechnung an: Rodeo Bike Co. Kantonsstrasse 320, 3900 Brig

  1. Rückgaberecht

Möchten Sie etwas retournieren, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware. Wir behalten uns vor, Rückgaben abzulehnen oder nur einen Teilbetrag zurück zu erstatten. Beschädigte, benutzte und getragene Ware kann nicht zurückgenommen werden. Die Portokosten für die Lieferung und Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Für Produkte, welche speziell im Kundenauftrag von uns für den Kunden bestellt wurden, besteht kein Anspruch auf Rückgabe.

Rücksendeadresse: Rodeo Bike Co. Kantonsstrasse 320, 3900 Brig

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von der Firma Rodeo Bike Co. GmbH.

 

  1. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche wegen Fehlern in Abbildungen, Preisen und Texten oder wegen verspäteter und unterbliebener Lieferungen bleiben strikt ausgeschlossen.

 

  1. Datenschutz

Welche Informationen speichern wir von Ihnen?

Zur Auftragsabwicklung speichert Rodeo Bike Co. GmbH Ihre personenbezogenen Daten, soweit gesetzlich zulässig. Sie erhalten dann automatisch unseren Newsletter, welchen sie jederzeit abbestellen können.

  1. Bildrechte

Alle Bildrechte liegen bei der Firma Rodeo Bike Co. GmbH. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.

  1. Rechtshinweise

Wir sind bemüht, unser Webangebot stets aktuell und inhaltlich richtig sowie vollständig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschliessen. Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in unserem Webangebot eingestellten Informationen, es sei denn die Fehler wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig aufgenommen. Dies bezieht sich auf eventuelle Schäden materieller oder ideeller Art Dritter, die durch die Nutzung dieses Webangebotes verursacht wurden. Wir haben auf unseren Seiten Links zu Seiten im Internet gelegt, deren Inhalt und Aktualisierung nicht im Einflussbereich von Rodeo Bike Co. GmbH liegt. Für alle diese Links gilt: Rodeo Bike Co. GmbH hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Rodeo Bike Co. GmbH distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von unseren Seiten auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Diese Erklärung gilt für alle auf Rodeo Bike Co. GmbHs Webseite angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.

  1. Schlussbestimmungen

Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

 

Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Für Streitigkeiten die über diese AGB hinausgehen, findet das Schweizerische Obligationenrecht Anwendung.

Für den Auftrag gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Brig, Schweiz.